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   BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19   

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BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19 (https://dejure.org/2021,41136)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2021 - 10 AZR 729/19 (https://dejure.org/2021,41136)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 (https://dejure.org/2021,41136)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zwingende Wirkung einer Betriebsvereinbarung auf die Organisationseinheit des Betriebs; Betriebsbezogene Auslegung von Betriebsvereinbarungen; Schadensersatz- statt Vergütungsanspruch bei unterbliebener Zielvereinbarung; Revisionsrechtlich begrenzte Überprüfbarkeit des ...

  • rewis.io

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

  • Betriebs-Berater

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Erfolgsabhängige Vergütung; Zielvereinbarung; billiges Ermessen

  • rechtsportal.de

    Einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Erfolgsabhängige Vergütung; Zielvereinbarung; billiges Ermessen

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erfolgsabhängige Bonuszahlung - und die Zielvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarungen - und ihr Geltungsbereich

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 268
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 164, 82) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem er die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 51 mwN, BAGE 164, 82) .

    Es hat zu kontrollieren, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 52, BAGE 164, 82) .

    b) Besteht jedoch - wie im Streitfall - ein Spielraum bei der Beurteilung, welcher Prozentsatz in der Bandbreite des vom Arbeitnehmer erreichten Ergebnisses Eingang in die Berechnung einer variablen Vergütung findet, ist billiges Ermessen eröffnet (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 58, BAGE 164, 82; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    Geht es darum, von welchem konkreten Prozentsatz in der Bandbreite des vom Arbeitnehmer erreichten Ergebnisses er ausgegangen ist bzw. welche sonstigen Ermessenserwägungen er angestellt hat, ist der Arbeitgeber darlegungs- und ggf. beweisbelastet (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 58, BAGE 164, 82; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    Dementsprechend kann der Schuldner vorher grundsätzlich nicht in Verzug geraten (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 110 mwN, BAGE 164, 82) .

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
    Hat der Arbeitnehmer die Ziele erreicht, kommt es deshalb nur in Ausnahmefällen in Betracht, einen Bonus auf "Null" festzusetzen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, BAGE 147, 322; 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 21; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 20, 37; 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 49) .

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn es besonders gewichtige, außergewöhnliche Umstände gibt, die es ausnahmsweise rechtfertigen, den Leistungsbonus auf "Null" festzusetzen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 43, aaO; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 37) .

    b) Besteht jedoch - wie im Streitfall - ein Spielraum bei der Beurteilung, welcher Prozentsatz in der Bandbreite des vom Arbeitnehmer erreichten Ergebnisses Eingang in die Berechnung einer variablen Vergütung findet, ist billiges Ermessen eröffnet (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 58, BAGE 164, 82; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    Geht es darum, von welchem konkreten Prozentsatz in der Bandbreite des vom Arbeitnehmer erreichten Ergebnisses er ausgegangen ist bzw. welche sonstigen Ermessenserwägungen er angestellt hat, ist der Arbeitgeber darlegungs- und ggf. beweisbelastet (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 58, BAGE 164, 82; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    Um billigem Ermessen zu entsprechen, muss jedoch sichergestellt sein, dass ein Anspruch auf eine variable Vergütung, die auch von der Leistung des Arbeitnehmers abhängt, nur dann "Null" betragen kann, wenn es besonders gewichtige, außergewöhnliche Umstände gab, die ausnahmsweise die Festsetzung des Leistungsbonus auf "Null" rechtfertigen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 43, BAGE 147, 322; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 37) .

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
    Hat der Arbeitnehmer die Ziele erreicht, kommt es deshalb nur in Ausnahmefällen in Betracht, einen Bonus auf "Null" festzusetzen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, BAGE 147, 322; 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 21; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 20, 37; 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 49) .

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn es besonders gewichtige, außergewöhnliche Umstände gibt, die es ausnahmsweise rechtfertigen, den Leistungsbonus auf "Null" festzusetzen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 43, aaO; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 37) .

    Um billigem Ermessen zu entsprechen, muss jedoch sichergestellt sein, dass ein Anspruch auf eine variable Vergütung, die auch von der Leistung des Arbeitnehmers abhängt, nur dann "Null" betragen kann, wenn es besonders gewichtige, außergewöhnliche Umstände gab, die ausnahmsweise die Festsetzung des Leistungsbonus auf "Null" rechtfertigen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 43, BAGE 147, 322; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 37) .

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
    Weder die Konzernmutter noch die im Konzern gebildeten Geschäftsbereiche (vgl. Nr. V Ziff. 1 BV Bonus) verfügen - bezogen auf die Arbeitgeberinnen - über die von der Norm vorausgesetzte Unparteilichkeit (BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 41 f.) .

    b) Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist die Leistungsbestimmung nach Nr. V Ziff. 1 BV Bonus entsprechend der Auslegungsregel in § 315 Abs. 1 BGB ("im Zweifel") am Maßstab der Billigkeit auszurichten (BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 43) .

    Vorgaben für die Ausübung des billigen Ermessens iSv. § 315 BGB können sich aus vertraglichen oder aus kollektivrechtlichen Vereinbarungen ergeben (BAG 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 - Rn. 38; vgl. auch BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 38) .

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
    Für die Festlegung eines Leistungsergebnisses ist billiges Ermessen jedenfalls dann nicht eröffnet, wenn die zu bewertenden Faktoren abschließend bestimmt sind und die Höhe der an das Beurteilungsergebnis anknüpfenden finanziellen Leistung zB durch einen Tarifvertrag vorgegeben ist, ohne dass ein Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers iSd. § 315 BGB vorhanden wäre (BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 39, BAGE 148, 271; vgl. auch BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 52 mwN, BAGE 143, 292) .

    Reine Werturteile verlangen zwar keinen näheren Vortrag, reichen aber für sich genommen nicht aus, um eine negative Bewertung zu stützen (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 52, BAGE 143, 292) .

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Vertrauensschaden

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
    In diesem Fall verhielte er sich widersprüchlich und verstieße gegen die in § 242 BGB niedergelegten Gebote von Treu und Glauben, wenn er von seiner ursprünglichen Entscheidung Abstand nähme, ohne dass besondere Umstände hinzuträten (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/11 - Rn. 56; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 - Rn. 38, BAGE 139, 283) .

    Aus dem Verhalten des Bestimmungsberechtigten muss sich ein gewisses Maß an Verbindlichkeit ergeben (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/11 - Rn. 57) .

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
    Auch wenn die Zurückverweisung auf die Revision der Beklagten hin erfolgte, kann der Kläger in den Grenzen des § 67 ArbGG neue Anträge stellen und seine Berufung dadurch erweitern (BAG 15. Juli 2021 - 6 AZR 207/20 - Rn. 27 mwN; zu § 67 ArbGG BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 74, BAGE 165, 19) .
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
    Auch wenn die Zurückverweisung auf die Revision der Beklagten hin erfolgte, kann der Kläger in den Grenzen des § 67 ArbGG neue Anträge stellen und seine Berufung dadurch erweitern (BAG 15. Juli 2021 - 6 AZR 207/20 - Rn. 27 mwN; zu § 67 ArbGG BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 74, BAGE 165, 19) .
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
    Auch ein Arbeitgeber der Privatwirtschaft kann einer Selbstbindung unterliegen (vgl. zB BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 25, BAGE 167, 158) .
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
    bb) Nicht zu beanstanden ist die weitere Annahme des Landesarbeitsgerichts, dass die Leistungsbeurteilung der Vorjahre indizielle Bedeutung bei einer Leistungsbestimmung durch das Gericht nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB haben kann (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 35, BAGE 156, 38) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 19/18

    Beschäftigungspflicht und Weisungsrecht

  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20

    Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene

  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13

    Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 679/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - billiges Ermessen

  • BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 49/14

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzung und Umgruppierung

  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen

  • BGH, 01.03.1996 - V ZR 327/94

    Anpassung des Erbbauzinses

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04

    Begriff des ruhegeldfähigen Einkommens

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - 7 Sa 73/19

    Auslegungsregeln für Betriebsvereinbarungen Begriff der

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 9 Sa 25/19

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Bonus - einseitige Leistungsbestimmung -

  • BAG, 21.02.2024 - 10 AZR 345/22

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Freiwilligkeitsvorbehalt - Mitbestimmung des

    In den Vorjahren leistete die Rechtsvorgängerin der Beklagten - trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten - das Urlaubsgeld in Höhe der Maximalbeträge (vgl. zur indiziellen Bedeutung der in den Vorjahren gewährten Leistungen BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 140; 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 35, BAGE 156, 38) .

    Sie gilt nach ihrem Wortlaut, Sinn und Zweck für alle Konstellationen und bezieht sich auch auf den Fall einer notwendigen gerichtlichen Festsetzung (vgl. BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 125) .

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20

    Bonus - Zielvereinbarung - Ersatzleistungsbestimmung

    Was den Inhalt der Zielvereinbarung angeht, ergibt sich aus Nr. I Abs. 2 Satz 1 sowie Nr. II Ziff. 1 und 2 BV Bonus, dass die für einen Bonusanspruch erforderliche Zielvereinbarung (einseitig) festgelegte Geschäftsziele und vereinbarte individuelle Ziele enthält (vgl. zur insoweit wortgleichen BV Bonus, die im Betrieb der Beklagten in Berlin galt, BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 53, 61, 82) .

    Das hat der Senat im Rechtsstreit - 10 AZR 729/19 - bereits zu der insoweit wortgleichen BV Bonus entschieden, die im Betrieb der Beklagten in Berlin galt (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 60 ff.) .

    Dies entspricht ebenfalls den Erwägungen des Senats (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 107 ff.) .

    Das hat der Senat zu dem identischen konzernspezifischen Ziel bereits entschieden (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 110 f.) .

    Der Senat kann daher weiter offenlassen, ob ein Schwellenwert in dieser Höhe mit den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung vereinbar ist, wonach ein Anspruch auf eine variable Vergütung, die auch von der Leistung des Arbeitnehmers abhängt, nur dann "Null" betragen kann, wenn es besonders gewichtige, außergewöhnliche Umstände gab, die ausnahmsweise die Festsetzung des Leistungsbonus auf "Null" rechtfertigen (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 145 mwN) .

  • LAG Baden-Württemberg, 24.08.2022 - 4 Sa 53/21

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung

    Einzelfallentscheidung im Nachgang zu BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - in einem Parallelverfahren.

    Hierbei handelt es sich um ein Leistungsbestimmungsrecht der Beklagten gemäß § 315 Abs. 1 BGB (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 -).

    Hierbei handelt es sich um ein bloßes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Beklagten gemäß § 315 Abs. 1 BGB (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 -).

    Das BAG hat in einem Parallelverfahren (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 -) ausgeführt, dass die Ermessensausübung auf den.

    Dies hat das BAG im Parallelverfahren (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 -) bereits festgestellt.

    Auch insoweit folgt die Kammer der Entscheidung des BAG (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 -).

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    Auch wenn nach der BV PSP damit keine individuellen Ziele zu vereinbaren sind, sondern die Arbeitgeberin nach Abschn. III Satz 4 BV PSP die Zielerreichung in Prozent nach dem Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres kommuniziert und damit - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte - nach § 315 BGB unter Wahrung billigen Ermessens festzulegen hat (vgl. BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 62; 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 43, BAGE 174, 103) , ist vom Vergütungscharakter auszugehen.
  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 256/22

    Tarifvertrag - Erschwerniszuschläge - Gleichbehandlung

    Dass die Geltendmachung noch vor Fälligkeit der Ansprüche erfolgte, schadet dem Kläger nach Tarifwortlaut sowie Sinn und Zweck des § 37 Abs. 1 TVöD-AT ebenfalls nicht (vgl. zu einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 141; zu einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 31 ff.) .
  • BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21

    Leistungsentgelt - Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch - Auslegung einer

    Im Fall der Verwendung eines Rechtsbegriffs durch die Dienstvereinbarungsparteien ist davon auszugehen, dass diese den Begriff in seiner rechtlichen Bedeutung verwenden wollen (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 71; 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 54, BAGE 160, 237) .
  • ArbG Hamburg, 10.02.2022 - 29 Ca 236/21

    Ordnungsgemäßheit einer Zielvorgabe - Schadensersatz

    Insofern ist der vorliegende Fall nicht mit Regelungen zu vergleichen, bei denen die Zielerreichung bzw. die Bewertung der Leistung nach billigem Ermessen zu erfolgen hat (vgl. BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 -).

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 96).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2023 - 6 Sa 155/22

    Jahresprämie - Auslegung - Zielvereinbarung - Schadensersatz

    Wurden die Ziele nicht rechtzeitig vereinbart, scheidet ein Anspruch auf die Prämie als Erfüllungsanspruch aus (vgl. BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 55, zitiert nach juris).
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